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   BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94   

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BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94 (https://dejure.org/1995,1981)
BSG, Entscheidung vom 12.04.1995 - 5 RJ 42/94 (https://dejure.org/1995,1981)
BSG, Entscheidung vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 (https://dejure.org/1995,1981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten auf die ungekürzte Rente bei Leistung einer Kapitalabfindung - Voraussetzungen für die Anwednung des § 5 Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569 § 1587; VAHRG § 5 Abs. 1
    Leistung einer Kapitalabfindung aus einem Versorgungsausgleich, Anspruch auf ungekürzte Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 897
  • NZS 1996, 121
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94
    Dies folgt aus Sinn und Zweck des § 5 VAHRG als Teil der ergänzenden Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257 ff = SozR 7610 § 1587 Nr. 1) zur Vermeidung von Härten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs für erforderlich gehalten hat.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94
    Die Voraussetzungen der in Verfahren auf ungekürzte Rentenauszahlung grundsätzlich notwendigen Beiladung des Ausgleichsberechtigten (vgl BSG in BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) liegen nicht vor, da der Kläger sich - im Falle der Nichtbeachtung der Abtretungserklärung seiner geschiedenen Ehefrau im Revisionsverfahren - mit einer Auszahlung der Hälfte der Nachzahlung an seine Ehefrau einverstanden erklärt und seinen Revisionsantrag in diesem Sinn eingeschränkt hat.
  • BGH, 08.06.1994 - IV ZR 200/93

    Anspruch auf ungekürzte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Abfindung

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94
    Hat der Berechtigte dagegen den Verzicht nur gegen eine Abfindung erklärt - dh im Rahmen eines Vergleichs nach § 1585 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) statt eines Anspruchs auf fortlaufenden Unterhalt einen Anspruch auf Unterhaltsabfindung erworben -, so ergibt die Auslegung des § 5 Abs. 1 VAHRG, daß der zum Versorgungsausgleich Verpflichtete einen Anspruch darauf hat, daß die Kürzung der Versorgungsbezüge so lange ausgesetzt wird, bis der berechtigte frühere Ehegatte selbst eine Rente erhalten kann (4. Zivilsenat des BGH im Anschluß an den 8. Senat des BSG a.a.O., Urteil vom 8. Juni 1994 - BGHZ 126, 202 < [BGH 08.06.1994 - IV ZR 200/93]; 204> [BGH 08.06.1994 - IV ZR 200/93] mwN).
  • BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93

    Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94
    Wie der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits entschieden hat, gehört unter die Vorschrift des § 5 Abs. 1 VAHRG auch der Fall, daß Unterhaltsansprüche der aus dem Versorgungsausgleich berechtigten geschiedenen Ehefrau des Klägers durch eine Abfindung abgelöst worden sind (Urteil vom 8. Dezember 1993 - SozR 3-5795 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 4/93

    Versorgungsausgleich - Unterhaltspflicht

    Auszug aus BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 42/94
    Der erkennende Senat schließt sich dem 4. Senat des BSG an, der mit Urteil vom 23. Juni 1994 - SozR 3-5795 § 5 Nr. 2 - entschieden hat, daß "Anspruch auf Unterhalt" iS des § 5 Abs. 1 VAHRG nur der durch Gesetz begründete Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff BGB sein kann.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach

    Ein Anspruch auf Unterhalt im Sinne des § 5 VAHRG besteht auch dann, wenn der Berechtigte im Wege einer Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf - weitere - Unterhaltsleistungen des Verpflichteten gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet (wie BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 8 RKn 6/93 - und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - IV ZR 200/93 -).

    Auch bei Zahlung einer Abfindung und einem Verzicht auf weiteren Unterhalt sind die Versorgungsbezüge nach § 55 c SVG zu kürzen, sobald der Versorgungsempfänger gegenüber dem aus dem Versorgungsausgleich Berechtigten aus sonstigen Gründen nicht mehr von Gesetzes wegen unterhaltsverpflichtet ist (wie BSG, Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 -).

    Der erkennende Senat schließt sich - ebenso wie das Berufungsgericht - der Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 8. Dezember 1993 - 8 RKn 6/93 - und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - ) sowie des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Juni 1994 - IV ZR 200/93 - - mit weiteren Nachweisen) an, wonach "ein Anspruch auf Unterhalt" im Sinne des § 5 VAHRG auch dann besteht, wenn der Berechtigte im Wege einer Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf - weitere - Unterhaltsleistungen des Verpflichteten gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet.

    Zwar setzt § 5 VAHRG voraus, daß während der Zeit, für die die Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll, eine gesetzliche Pflicht (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - ) des Versorgungsempfängers gegenüber dem aus dem Versorgungsausgleich Berechtigten zur Gewährung von Unterhalt besteht.

    Deshalb gilt der "Vorbehalt" des § 5 VAHRG sowohl für laufende Unterhaltszahlungen wie auch für Abfindungen aufgrund von Unterhaltsvereinbarungen nach § 1585 c BGB (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - ).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

    Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung;

    Der Anspruch der vorausgesetzten Art muss darüber hinaus während der Zeit bestehen, für die eine Kürzung der Versorgungsbezüge unterbleiben soll (Urteile vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 25.98 - BVerwGE 109, 231 , vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 68.03 - BVerwGE 122, 301 ; BSG, Urteile vom 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 - NJW-RR 1995, 840 und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - NJW-RR 1996, 897 ).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich zur Erforderlichkeit der Schriftform einer Unterhaltsvereinbarung im Rahmen des § 5 VAHRG noch nicht ausdrücklich geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 a.a.O.; BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993 a.a.O., vom 23. Juni 1994 a.a.O. und vom 12. April 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 5.02

    Kein Familienzuschlag der Stufe 1 bei Unterhaltsverzicht der Ehefrau gegen

    Allerdings wird bei Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichshärtegesetz (VAHRG) - vom 21. Februar 1983 (BGBl I S. 105) ein bestehender Anspruch auf Unterhalt auch dann angenommen, wenn der Berechtigte durch eine Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf Unterhaltsleistungen gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet hat (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 25.98 - BVerwGE 109, 231 ; BSG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 8 RKn 6/93 - NJW 1994, 2374 und vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - NJW-RR 1996, 897 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - IV ZR 200/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2004 - 4 S 399/03

    Beschränkung der Versorgungskürzung auf gesetzliche nacheheliche

    Danach ist § 5 Abs. 1 VAHRG dahin auszulegen, dass nur das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach Maßgabe der §§ 1569 ff. BGB als eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt bzw. eines vertraglichen Anspruchs, der diese gesetzliche Regelung konkretisiert (vgl. § 1585c BGB), eine Kürzung der Versorgung ausschließt (vgl. im Einzelnen Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2000, RiA 2001, 298 = FamRZ 2001, 1151 m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 09.10.1996, DÖD 1997, 202; BSG, Urteil vom 12.04.1995, NJW-RR 1996, 897 = NZS 1996, 121; Gräper, in: Münchener Kommentar, BGB, Bd. 7, 4. Aufl., 2000, § 5 VAHRG RdNrn. 25, 26 und 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 R 5715/11

    Berücksichtigung des aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Abschlages bei

    Denn die ungekürzte Rente steht bei Leistung einer Unterhaltsabfindung dem aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten nur solange zu, wie die vom Verpflichteten erfüllte Unterhaltspflicht (ohne die Abfindung) reichen würde (BSG Urteil vom 12.04.1995, Az. RJ 42/94, SozR 3-5795 § 5 Nr. 3).
  • OLG Koblenz, 05.03.2013 - 11 UF 714/12

    Versorgungsausgleich: Folgen des Wegfalls des Pensionsprivilegs; wirtschaftlicher

    Der Anspruch eines Dritten, insbesondere der eines Kindes, wurde unter Hinweis auf den Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes nicht berücksichtigt (BSG NJW-RR 1996, 897 f.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2004, L 4 RA 166/03, m.w.N. in juris dokumentiert).
  • BVerwG, 15.04.2005 - 2 B 113.04

    Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich

    4 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesgerichtshofs besteht ein Anspruch auf Unterhalt im Sinne des § 5 VAHRG auch dann, wenn der Berechtigte im Wege einer Vereinbarung nach § 1585 c BGB gegen Zahlung einer Abfindung auf weitere Unterhaltsleistungen des Verpflichteten verzichtet (Urteil vom 22. Juli 1999 BVerwG 2 C 25.98 BVerwGE 109, 231 ; BSG, Urteil vom 12. April 1995, NJW-RR 1996, 897; BGH, Urteil vom 8. Juni 1994, BGHZ 126, 202).
  • BSG, 07.09.1998 - B 4 RA 195/97 B

    Abweichung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Kläger macht geltend, das BSG habe in dem Urteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - (SozR 3-5795 § 5 Nr. 3) den Rechtssatz aufgestellt, zur Beurteilung der Unterhaltspflicht - im Rahmen des § 5 Abs. 1 VAHRG - sei die Ermittlung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der geschiedenen Eheleute notwendig.
  • LSG Bayern, 15.12.2004 - L 1 RA 250/02

    Anspruch des Klägers auf Zahlung seiner Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ohne

    Von der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich und insbesondere des § 5 VAHRG mit dem Grundgesetz ist das BSG auch in seinen weiteren Entscheidungen zu § 5 VAHRG ausgegangen (vgl. BSG SozR 3-5795 § 5 Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 5115/98

    Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf

    vgl. dazu Gräper, a.a.O., Rdnr. 29; Rehme, a.a.O., Rdnr. 22; Wick, a.a.O., Rdnr. 9; Fürst, GKÖD, Rdnr. 30 zu § 57 BeamtVG sowie Stegmüller u.a., Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Juni 1999, Erläuterung 3, Anm. 2.2 zu § 5 VAHRG; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 B 95.3524 -, Schütz, a.a.O Nr. 32, Bundessozialgericht, Urteile vom 12. April 1995 - 5 RJ 42/94 - sowie 23. Juni 1994 - 4 RA 4/93 -.
  • VG Darmstadt, 14.07.2004 - 1 E 1786/02

    Kürzung der Versorgungsbezüge nach Eheschließung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - L 3 RA 24/00

    Rentenversicherung

  • AG Euskirchen, 16.08.2016 - 39 F 64/15

    Begründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2000 - 2 L 2708/99

    Geschiedene Ehe; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; Versorgung;

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